Der offene Ganztag an der Ilse-Lichtenstein-Rother-Schule bedeutet, dass …

  • der Unterricht in den nach der Stundentafel festgelegten Pflichtstunden ausschließlich am Vormittag stattfindet,
  • die Prinzipien der „Verlässlichen Grundschule“ erhalten bleiben
    (verlässliche Betreuung Mo – Fr von 7.30 Uhr bis 12.25 Uhr, Ende der 5. Unterrichtsstunde),
  • die Teilnahme am Ganztag freiwillig ist,
  • an 5 Tagen eine Ganztagsbetreuung von 7.00 – 15.00 Uhr angeboten wird,
  • die Teilnahme des Kindes am offenen Ganztag  kostenfrei ist; das Mittagessen ist kostenpflichtig,
  • die Eltern/Erziehungsberechtigten ihre Kinder immer für ein Schulhalbjahr verpflichtend anmelden; dabei entscheiden sie, an welchen Tagen ihre Kinder am Ganztagsangebot teilnehmen sollen,
  • es neben wählbaren Angeboten ebenso Zeiten für die Erledigung der Hausaufgaben sowie Zeiten für Erholung, Entspannung und Bewegung gibt,
  • die Schülerinnen und Schüler die Angebote frei wählen können,
  • das Land Niedersachsen für die personelle Ausstattung ein von den am Ganztag teilnehmenden Schülerzahlen abhängiges Budget für  4 Tage zur Verfügung stellt (75%),
  • der Schulträger die Personalkosten für die restlichen 25% Ausstattung übernimmt,
  • der Schulträger die Personalkosten für den 5. Tag übernimmt,
  • der Schulträger die sächliche Ausstattung übernimmt.